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Der OB leitet seinen OV in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner Einheiten. Im Einsatzfall ist er die von den Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene anzufordernde Behörde. Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführer. Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.
Der StvOB ist Führer des OV-Stabes und Abwesenheitsvertreter des OB. In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr. Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV. Bei Einsätzen und Übungen kann er bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Aufgaben eines Fachberaters bei der anfordernden Stelle / Behörde wahrnehmen. Er regelt den täglichen Dienstbetrieb und bereitet alle wesentlichen Maßnahmen, die den OV betreffen, entscheidungsreif für den OB auf. Er ist für die Belange des Datenschutzes verantwortlich.
Der AB koordiniert verantwortlich die Ausbildung im OV. Der AB unterstützt den OB in allen Ausbildungsangelegenheiten, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung auf der Standortebene sicherzustellen. Er ist für die Grundausbildung verantwortlich. Er hat die Aufgabe, die Standortausbildung entsprechend den Ausbildungs- und Fachvorgaben zu koordinieren und zu überwachen; hierzu gehört insbesondere: Bei Einsätzen und Übungen kann er bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Aufgaben eines Fachberaters bei der anfordernden Stelle / Behörde wahrnehmen.
Der SM ist für die Geräte- und Fahrzeugausstattung des OV mitverantwortlich. Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bedient sich der SM, nach Absprache mit dem OB, der Unterstützung anderer, fachlich eingewiesener Helfer des OV. Er arbeitet eng mit den Sachkundigen und dem Bsb Ausstattung der Geschäftsstelle zusammen. Bei Einsätzen erledigt er Log-M-Aufgaben im Ortsverband. Bei größeren Einsätzen kann er auch in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Logistik überörtlich eingesetzt werden. Darüber hinaus stellt er die Fortbildung der Kraftfahrer im OV sicher.
Der JB ist für die Jugendarbeit des OV zuständig. Der JB ist verpflichtet, die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Er wird hierbei durch die aktiven Helfer des Ortsverbandes unterstützt. Die Ausbildungsplanung mit dem Ausbildungsbeauftragten abzusprechen. Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern. Mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer einzuwirken. Der JB ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur "THW-Jungend e.V.". Er wird durch die Helfer des OV bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt. Bei der externen Jugendarbeit arbeitet er mit dem Öffentlichkeitsbeauftragten zusammen.
Der BÖH ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie die Maßnahmen zur Helferwerbung des OV zuständig. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist er in geeigneter Weise in den Informationsfluss des OV einzubinden. Der BÖH unterstützt den OB bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sowie der OV internen Helferinformation. Hierzu gehören insbesondere: Helferwerbung, Kontaktpflege zu örtlichen Medien, Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien, Organisation von zielgruppenorientierten Präsentationen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation, Gästebetreuung zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben wird der BÖH, nach Absprache mit seinem Vorgesetzten, durch weitere Helfer des OV zeitbegrenzt unterstützt.
Der VwHe ist für die Verwaltungsarbeiten im OV verantwortlich. Der VwHe erledigt alle im OV anfallenden Verwaltungsarbeiten, hierzu gehören insbesondere Anlage und laufende Bearbeitung der Helferakten, gem. Leitfaden Führung der Personalstandslisten, Führung der persönlichen Ausstattungslisten, einschl. Bestandserfassung, Erstellung von Verlustmeldungen und Aussonderungsanträgen zur Weitergabe an die Geschäftsstelle, Ausfüllen der Lehrgangsmeldungen sowie Nachweisführung, Führen der Handkasse, einschl. der Prüfung von Nachweisungen, Belegen, Rechnungen und Auszahlungen, Schriftguterstellung, Verwaltung und Statistik, Mitwirkung bei der allgemeinen Berichterstattung, Vorbereitung der Ermahnungs- und Ausschlussverfahren sowie Sammlung und Verwaltung aller Verfügungen. Er arbeitet eng mit den anderen Mitgliedern des OV-Stabes und den Einheitsführern zusammen.